Numerus Clausus (NC)

Der Numerus Clausus (NC) ist ein Auswahlverfahren, das in Deutschland von Hochschulen und Universitäten angewendet wird, um die Anzahl der Studierenden in bestimmten Studiengängen zu begrenzen. Der NC wird in der Regel verwendet, wenn die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Studienplätze übersteigt.

Der NC basiert auf der Abiturnote oder einem anderen festgelegten Auswahlkriterium wie zum Beispiel einem Eignungstest. Die Hochschulen und Universitäten legen einen bestimmten Notendurchschnitt oder eine Mindestpunktzahl fest, die Bewerberinnen und Bewerber erreichen müssen, um zugelassen zu werden. Wenn die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber höher ist als die Anzahl der verfügbaren Studienplätze, werden die Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Noten oder Ergebnissen vergeben.

Der NC ist nicht für alle Studiengänge in Deutschland gültig. Einige Studiengänge wie zum Beispiel Kunst oder Sport haben keinen NC, während andere Studiengänge wie beispielsweise Medizin oder Psychologie einen sehr hohen NC haben und der Zugang sehr begrenzt ist.

Numerus Clausus am Beispiel des Medizinstudiums in Deutschland erklärt

Der Numerus Clausus (NC) für das Medizinstudium in Deutschland ist sehr hoch und variiert von Jahr zu Jahr und von Universität zu Universität. Es gibt keine einheitliche NC-Regelung für das Medizinstudium in Deutschland, da die Hochschulen und Universitäten ihre eigenen Zulassungsvoraussetzungen festlegen.

In den letzten Jahren lag der NC für das Medizinstudium in Deutschland meistens zwischen 1,0 und 1,4 (Stand Wintersemester 2021/2022). Das bedeutet, dass Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abiturdurchschnitt von 1,0 bis 1,4 in der Regel gute Chancen haben, einen Studienplatz zu bekommen.

Allerdings gibt es auch Universitäten, an denen der Numerus Clausus für das Medizinstudium deutlich höher liegt. Einige Beispiele hierfür sind:

  • Universität Heidelberg: NC bei 1,0
  • Charité Universitätsmedizin Berlin: NC bei 1,1
  • Ludwig-Maximilians-Universität München: NC bei 1,3
  • Eberhard Karls Universität Tübingen: NC bei 1,3
  • Johannes Gutenberg-Universität Mainz: NC bei 1,3
  • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg: NC bei 1,4
  • Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg: NC bei 1,0
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster: NC bei 1,3
  • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg: NC bei 1,3
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: NC bei 1,4
  • Universität zu Köln: NC bei 1,4

Es ist wichtig zu beachten, dass der NC nicht das einzige Kriterium ist, das bei der Zulassung zum Medizinstudium berücksichtigt wird. Neben der Abiturnote spielen auch andere Faktoren wie beispielsweise das Ergebnis im Medizinertest eine Rolle.

Medizin studieren trotz schlechterem Notendurchschnitt

Trotz eines schlechteren Notendurchschnitts gibt es verschiedene Möglichkeiten, um dennoch einen Studienplatz im Medizinstudium zu erhalten:

Wartezeitquote

Bewerberinnen und Bewerber können sich auch über die Wartezeitquote um einen Studienplatz im Medizinstudium bewerben. Hierbei wird der Studienplatz an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die eine bestimmte Anzahl an Wartesemestern vorweisen können. Die Wartezeit variiert je nach Bundesland und Universität, liegt aber oft bei sechs bis sieben Wartesemestern.

Ausländische Universitäten

Eine weitere Möglichkeit ist, im Ausland Medizin zu studieren, da es in einigen Ländern keine Zulassungsbeschränkungen gibt. Allerdings müssen Bewerberinnen und Bewerber in diesem Fall die Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses in Deutschland beantragen.

Zweitstudium

Wer bereits ein abgeschlossenes Studium hat, kann auch ein Zweitstudium im Bereich Medizin aufnehmen. Hierbei kann das bereits absolvierte Studium als Qualifikation angerechnet werden und die Chancen auf einen Studienplatz im Medizinstudium erhöhen.

Auswahlverfahren der Hochschule

Einige Hochschulen und Universitäten haben eigene Auswahlverfahren, die neben der Abiturnote auch andere Faktoren wie z.B. Berufserfahrung oder soziales Engagement berücksichtigen. Eine Bewerbung lohnt sich daher in jedem Fall, da das Auswahlverfahren je nach Hochschule und Bundesland unterschiedlich sein kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genannten Optionen keine Garantie für einen Studienplatz im Medizinstudium bieten. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig über alle Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren und sich gegebenenfalls auch über alternative Studiengänge im Gesundheitsbereich zu informieren.

So wird der Numerus Clausus ermittelt

Die konkrete Berechnung des Numerus Clausus (NC) ist komplex und variiert je nach Bundesland und Universität. Grundsätzlich wird der NC jedoch auf der Grundlage der Abiturnote und gegebenenfalls auch auf der Basis von zusätzlichen Kriterien wie Wartezeit oder Auswahlverfahren der Hochschule berechnet.

In der Regel werden die Abiturnoten aller Bewerberinnen und Bewerber für das Medizinstudium sortiert und in eine Rangliste gebracht. Der NC wird dann anhand des Rangs bestimmt, der die Zulassung zum Studium erhält. Dieser Rang entspricht der Anzahl an Bewerberinnen und Bewerbern, die aufgenommen werden, geteilt durch die Gesamtzahl der Bewerbungen. Die NC-Grenze ergibt sich aus der Abiturnote des letzten Bewerbers oder der letzten Bewerberin, die noch zugelassen wurde.

Ein Beispiel: Wenn eine Universität 100 Studienplätze im Medizinstudium anbietet und 1000 Bewerbungen erhält, wird der NC auf Basis der 100 besten Abiturnoten berechnet. Wenn der Bewerber oder die Bewerberin mit der 100. besten Abiturnote eine 1,4 hat, wird der NC bei 1,4 liegen.

Rechtsstreitigkeiten zum Numerus Clausus (NC) in Deutschland

In der Vergangenheit und gibt teilweise auch immer noch Rechtsstreitigkeiten zum Numerus Clausus (NC) in Deutschland. Die Kritik an der Vergabepraxis des NC ist vielfältig und reicht von der Einschränkung der Studienplatzvergabe aufgrund von Abiturnoten bis hin zu der Frage der Chancengleichheit und Diskriminierung.

In Deutschland gibt es das sogenannte Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), bei dem die Hochschulen bei der Studienplatzvergabe eigene Kriterien neben der Abiturnote berücksichtigen können. Dieses Verfahren ist jedoch umstritten, da es den Hochschulen eine hohe Autonomie bei der Auswahl der Studierenden gibt und es oft nicht transparent ist, wie die Kriterien für die Studienplatzvergabe genau festgelegt werden.

2017 hat das Bundesverfassungsgericht den Numerus Clausus für das Medizinstudium für teilweise verfassungswidrig erklärt

Ein konkreter Rechtsstreit fand beispielsweise im Jahr 2017 statt, als das Bundesverfassungsgericht den Numerus Clausus für das Medizinstudium für teilweise verfassungswidrig erklärte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Auswahl der Studierenden allein auf der Grundlage der Abiturnote die Chancengleichheit einschränkt und die Möglichkeiten für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund von persönlichen oder sozialen Umständen keine Spitzennoten erreichen konnten, stark einschränkt. Das Gericht forderte daher eine Reform der Studienplatzvergabe und die Berücksichtigung weiterer Kriterien neben der Abiturnote.

Rechtsstreit um die Vergabe von Studienplätzen für das Fach Pharmazie

Im Jahr 2017 ging es in einem Fall darum, dass eine Bewerberin für das Pharmaziestudium aufgrund ihres schlechteren Notenschnitts abgelehnt wurde, obwohl sie bereits eine abgeschlossene Ausbildung als Apothekenhelferin und mehrjährige Berufserfahrung vorweisen konnte. Die Bewerberin klagte daraufhin gegen die Ablehnung und argumentierte, dass die Berufserfahrung und die abgeschlossene Ausbildung für eine erfolgreiche Ausübung des Berufs als Apothekerin wichtiger seien als ein guter Notendurchschnitt.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gab der Klage statt und urteilte, dass die Hochschule bei der Auswahl der Studierenden auch andere Kriterien neben der Abiturnote berücksichtigen müsse, insbesondere solche, die für die spätere Berufsausübung relevant sind.

Dieser Rechtsstreit hat dazu beigetragen, dass in einigen Bundesländern die Auswahlkriterien für die Vergabe von Studienplätzen überarbeitet und erweitert wurden. Auch in anderen Fächern und Bundesländern gibt es immer wieder Diskussionen über die Ausgestaltung des NC-Systems und die Vergabepraxis bei der Studienplatzvergabe.

Rechtsstreitigkeit zum Numerus Clausus (NC) für das Studienfach Psychologie

Ein weiteres Beispiel für eine Rechtsstreitigkeit in Bezug auf den Numerus Clausus (NC) in Deutschland ist der Fall der Zulassungsbeschränkung für das Studienfach Psychologie im Jahr 2020.

Aufgrund der hohen Bewerberzahlen wurde der NC für das Psychologiestudium in vielen Bundesländern drastisch erhöht. In einigen Fällen lag der NC bei 1,0, was bedeutet, dass nur Bewerberinnen und Bewerber mit einem perfekten Abitur zugelassen wurden. Dagegen gab es Proteste und Klagen, da die Noten im Abitur nicht unbedingt ein zuverlässiger Indikator für die Eignung für das Studium der Psychologie sind.

In Nordrhein-Westfalen klagten daher mehrere Bewerberinnen und Bewerber gegen die Zulassungsbeschränkung und argumentierten, dass die Vergabepraxis des NC gegen das Gleichheitsprinzip verstoße und die Chancengleichheit bei der Vergabe von Studienplätzen beeinträchtige. Das Verwaltungsgericht Köln gab den Klägern teilweise recht und entschied, dass die Vergabepraxis des NC nicht ausreichend transparent und nachvollziehbar sei und dass die Hochschulen bei der Auswahl der Studierenden auch andere Kriterien als die Abiturnote berücksichtigen müssten.

In Folge dessen haben einige Hochschulen in Deutschland ihre Auswahlkriterien für die Vergabe von Studienplätzen im Fach Psychologie überarbeitet und setzen nun vermehrt auf ein Auswahlverfahren, bei dem auch andere Kriterien neben der Abiturnote berücksichtigt werden.

Adolf-Würth-Fall: Klage auf Zulassung zum Studiengang Humanmedizin an der Universität Frankfurt am Main

Ein weiterer repräsentativer Fall in Bezug auf den Numerus Clausus (NC) in Deutschland ist der sogenannte „Adolf-Würth-Fall“.

Im Jahr 2017 klagte ein Bewerber auf Zulassung zum Studiengang Humanmedizin an der Universität Frankfurt am Main. Der Bewerber hatte in seinem Abitur eine Note von 1,6 und erfüllte somit nicht die NC-Anforderungen. Er argumentierte jedoch, dass er aufgrund seiner besonderen persönlichen Umstände eine Härtefallregelung geltend machen müsse.

Der Bewerber hatte während seiner Schulzeit eine außergewöhnliche sportliche Leistung erbracht, indem er unter anderem deutsche Meistertitel im Schwimmen und Triathlon gewonnen hatte. Darüber hinaus war er Mitglied des Olympiakaders und hatte sich für die Olympischen Spiele qualifiziert. Der Bewerber argumentierte, dass er aufgrund seines außergewöhnlichen sportlichen Engagements und der damit verbundenen Belastungen in seiner schulischen Leistung eingeschränkt gewesen sei und dass ihm daher eine Härtefallregelung zustehe.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab dem Bewerber recht und urteilte, dass die außergewöhnlichen Leistungen des Bewerbers im Leistungssport eine Härtefallregelung rechtfertigen würden. Der Bewerber wurde daraufhin zum Studium der Humanmedizin zugelassen.

Dieser Fall hat dazu geführt, dass auch andere Bewerberinnen und Bewerber versucht haben, eine Härtefallregelung geltend zu machen, wenn sie aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht die NC-Anforderungen erfüllen. Allerdings wird eine solche Härtefallregelung nur in Ausnahmefällen gewährt und es ist oft schwierig, einen solchen Fall erfolgreich vor Gericht durchzusetzen.

Das Thema des Numerus Clausus (NC) bleibt umstritten

Das Thema des Numerus Clausus (NC) in Deutschland ist seit vielen Jahren umstritten und es gab zahlreiche Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die Zulassung zum Medizinstudium und anderen Studiengängen.

Ein Großteil der Kontroverse dreht sich um die Frage, ob der NC ein gerechtes und angemessenes Auswahlverfahren darstellt und ob er dazu beiträgt, die Qualität der Studierenden zu gewährleisten oder ob er eher dazu führt, dass qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Noten abgelehnt werden.

Einige Rechtsstreitigkeiten haben zu Änderungen der Zulassungsverfahren geführt, wie zum Beispiel die Einführung des TMS als zusätzliches Auswahlkriterium für das Medizinstudium in Deutschland. Andere Fälle haben gezeigt, dass die NC-basierten Zulassungsverfahren nicht perfekt sind und dass es Probleme mit der Transparenz, Objektivität und Fairness geben kann.

Insgesamt bleibt das Thema NC in Deutschland ein kontroverses Thema und es wird wahrscheinlich weitere Diskussionen und möglicherweise auch weitere Rechtsstreitigkeiten geben, während Bildungsinstitutionen und Gesetzgeber weiterhin nach angemessenen Lösungen suchen, um die Zulassungsverfahren gerechter und effektiver zu gestalten.

Vergleichbare bzw. alternative Systeme zum NC in anderen Ländern

Vereinigten Staaten

Die meisten Colleges und Universitäten in den USA verwenden einen „holistischen Ansatz“ bei der Zulassung von Studierenden. Das bedeutet, dass neben dem Notendurchschnitt auch andere Faktoren wie zum Beispiel persönliche Eigenschaften, außerschulische Aktivitäten und Essays berücksichtigt werden.

Kanada

Kanadische Universitäten verwenden ein ähnliches holistisches Zulassungsverfahren wie die USA, wobei auch Faktoren wie soziales Engagement und ehrenamtliche Arbeit berücksichtigt werden.

Großbritannien

In Großbritannien werden die Studienbewerberinnen und -bewerber durch das UCAS (Universities and Colleges Admissions Service) ausgewählt. Das UCAS verwendet einen Punktesystem, das auf den Ergebnissen der A-Level-Prüfungen basiert, aber auch andere Faktoren wie zum Beispiel Berufserfahrung und persönliche Statements berücksichtigt.

Frankreich

In Frankreich gibt es das System „Numerus Apertus“, das ähnlich wie der NC funktioniert. Die Anzahl der Studienplätze ist begrenzt, aber es gibt keine vorgegebene Mindestnote. Stattdessen müssen die Bewerberinnen und Bewerber eine Prüfung ablegen und die Besten werden zugelassen.

Japan

In Japan gibt es das „National Center Test for University Admissions“, eine standardisierte Prüfung, die die Fähigkeiten der Studierenden in verschiedenen Bereichen wie Mathematik, Englisch, Japanisch und Naturwissenschaften bewertet. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden verwendet, um die Zulassung zu den Universitäten zu bestimmen.

Fragen und Antworten zum Numerus Clausus (NC) in Deutschland

Was ist der NC?

Der Numerus Claususist – Abkürzung „NC“ – ein Auswahlverfahren, das von Hochschulen und Universitäten in Deutschland verwendet wird, um die Anzahl der Studierenden in bestimmten Studiengängen zu begrenzen. Dabei wird der NC durch den Durchschnitt der Abiturnoten aller Bewerberinnen und Bewerber errechnet, wobei nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen verfügbar ist.

Welche Studiengänge haben einen NC?

Es gibt viele Studiengänge mit NC, darunter Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Psychologie und viele mehr. Eine vollständige Liste der Studiengänge mit Numerus Clausus kann auf den Websites der jeweiligen Hochschulen oder der Stiftung für Hochschulzulassung gefunden werden.

Wie wird der NC berechnet?

Der Numerus Clausus wird durch den Durchschnitt der Abiturnoten aller Bewerberinnen und Bewerber errechnet, wobei nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen verfügbar ist. Je höher der Notendurchschnitt der Bewerberinnen und Bewerber, desto höher ist auch der NC. Der NC wird jedes Jahr neu berechnet, je nach Anzahl der verfügbaren Studienplätze und der Anzahl der Bewerbungen.

Kann man den Numerus Clausus umgehen?

Es gibt Möglichkeiten, den NC zu umgehen, zum Beispiel indem man sich für einen Studiengang bewirbt, der keinen Numerus Clausus hat oder indem man einen Studienplatz im Ausland sucht. Es gibt auch einige alternative Zugangswege zu bestimmten Studiengängen, wie zum Beispiel das „Losverfahren“ oder das „Auswahlgespräch“. Diese Optionen sind jedoch nicht für alle Studiengänge verfügbar.

Was sind die Voraussetzungen, um einen Studienplatz mit Numerus Clausus (NC) zu bekommen?

Die Voraussetzungen variieren je nach Studiengang und Hochschule. In der Regel benötigt man jedoch einen guten Notendurchschnitt im Abitur oder eine vergleichbare Qualifikation. Es ist auch möglich, andere Faktoren wie zum Beispiel Berufserfahrung oder praktische Erfahrungen in diesem Bereich zu berücksichtigen.

Wie kann ich mich für einen Studiengang mit NC bewerben?

Die Bewerbung für einen Studiengang mit Numerus Clausus (NC) erfolgt über das zentrale Bewerbungsportal der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de). Dort kann man sich für bis zu sechs Studiengänge bewerben und muss Unterlagen wie das Abiturzeugnis und gegebenenfalls weitere Nachweise einreichen.

Kann der NC angefochten werden?

In der Vergangenheit gab es mehrere Fälle, in denen Studienbewerberinnen und -bewerber den NC angefochten haben. In der Regel erfolgt die Zulassung jedoch auf der Grundlage der NC-Rangliste, so dass es schwierig ist, den Numerus Clausus anzufechten. Es ist jedoch möglich, sich an den Hochschulrektor oder den Studiendekan zu wenden, um das Auswahlverfahren anzufechten oder eine Überprüfung zu beantragen.

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