PH, FH, Aka, Uni – das ist nur eine Auswahl der Abkürzungen für verschiedene Hochschultypen in Deutschland. Wie sie sich unterscheiden und warum zu den genannten Bildungseinrichtungen die Volkshochschule nicht dazugehört, dazu finden Sie hier mehr Informationen.
Warum ist eine Volkshochschule keine Hochschule?
Anders gefragt: Was ist eine Hochschule? Eine Hochschule ist eine Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs im deutschen Bildungssystem. Zu ihren Aufgaben gehören die Pflege der Wissenschaften und Künste durch Forschung und Lehre sowie die Verleihung akademischer Grade.
Klare Sache: An deutschen Volkshochschule werden keine Bachelor-Titel verliehen, sie gehören also nicht zu den Hochschulen im eigentlichen Sinn.
Vielfalt in der deutschen Hochschullandschaft
Bildung ist in Deutschland Ländersache und folglich haben sich in den Bundesländern unterschiedliche Hochschularten entwickelt. Es gibt Hochschulen mit Habilitations- und Promotionsrecht und ohne, Hochschulen mit spezifischem Fachbereich oder mit einem breiten Studienangebot, Hochschulen in staatlicher Trägerschaft oder in privater und mit unterschiedlichen Zulassungsvoraussetzungen.
Hochschularten im Überblick
Neben der ältesten Hochschulart Universität, die im Mittelalter aus Gelehrten- und Klosterschulen hervorgegangen ist, gibt es eine ganze Reihe anderer Hochschularten – einige davon werden weiter unten vorgestellt:
- Universität (umgs. Uni)
- Fachhochschule (FH)
- Berufsakademie (BA)
- Kunsthochschulen und Kunstakademien (umgs. Kunst-Aka)
- Filmhochschulen und -akademien
- Musikhochschulen
- Kirchliche Hochschulen (umgs. KiHo)
- Pädagogische Hochschule (PH)
- Technische Hochschule (TH) und Technische Universität (TU)
- Wirtschafts- und Handelshochschulen
- Medizinische Hochschulen
- Tiermedizinische Hochschulen
- Sporthochschulen
- Hochschulen für öffentliche Verwaltung (HföV)
Eine besondere Form sind Fernuniversitäten und Fernfachhochschulen.
Rechtliche Lage, Finanzierung und Trägerschaft
In Deutschland unterliegen die Hochschulen staatlicher Rechtsaufsicht. Als staatliche Hochschule sind sie vollständig vom Staat finanziert, während sie in privater oder kirchlicher Trägerschaft, als staatlich anerkannte Hochschule vom Staat nur bezuschusst werden.
Die meisten Hochschulen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und gleichzeitig staatliche Einrichtungen in der Trägerschaft der Bundesländer. Denn Hochschulen sind Sache der Bundesländer und ihre Verwaltung ist also in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.
Allerdings ist den Hochschulen gleichzeitig das Recht auf Selbstverwaltung zugesichert, so dass beispielsweise die Zulassungsvoraussetzungen für ein und denselben Studiengang sogar zwischen den Hochschulen eines Bundeslandes variieren können. Am Besten man erfragt die Zulassungskriterien darum frühzeitig direkt bei der jeweiligen Hochschule.
Die wichtigsten Hochschularten für den Bachlor
Universität (umgs. Uni)
Der Name der ältesten Hochschulart in Deutschland ist eine Verkürzung des Lateinischen „universitas magistrorum et scholarium“ und heißt übersetzt „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden“.
An Universitäten wird meist ein breiter Fächerkanon angeboten mit Studiengängen der Fächergruppen Theologie, Geisteswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Lehramt, Medizin, Natur- und Ingenieurwissenschaften. Universitäten besitzen das Promotions- und Habilitationsrecht.
Um ein Studium an einer Universität aufnehmen zu können, ist die allgemeine Hochschulreife erforderlich.
Fachhochschule (FH)
Bei Fachhochschulen liegt der Schwerpunkt, im Gegensatz zur älteren Universität, weniger auf wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung als viel mehr auf Anwendungsorientierung. So kann an Fachhochhochschulen normalerweise weder promoviert, noch habilitiert werden.
Seit einigen Jahren bezeichnen sich Fachhochschulen häufig schlicht als „Hochschule“ oder „Hochschule für Angewandte Wissenschaften“ in Anlehnung an die englische Bezeichnung „University of Applied Sciences“.
Die Studienmöglichkeiten liegen oftmals in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung, Ingenieurwesen und Pflege. Für die Zulassung eines Studiums an der Fachhochschule ist mindestens die Fachhochschulreife Voraussetzung.
Berufsakademie (BA)
Berufsakademien zeichnen sich durch Praxisphasen während des Studiums aus und vermitteln die Lerninhalte nach dem dualen System, ähnlich einer Ausbildung. Das Studienangebot liegt meist in den Fachbereichen Wirtschaft, Informatik und Technik. Berufsakademien haben kein Promotions- oder Habilitationsrecht.
Studierende haben während des Studiums gleichzeitig einen Ausbildungsvertrag mit einem Partnerunternehmen. Der Ausbildungsvertrag und die allgemeine Hochschulreife sind Zulassungsvoraussetzungen; ausreichend ist in manchen Studiengängen auch die Fachhochschulreife.
Hochschulen und Akademien (Aka) für künstlerisch-musische Fächer
Die visuellen Künste mit den Fachbereichen der bildenden Kunst, visuellen Kommunikation und Architektur, Produktdesign oder der Gestaltung können meist an Gestaltungs- oder Kunsthochschulen studiert werden.
Musische Künste, audiovisuelle und filmische oder schauspielerische Fachbereiche werden an Musikhochschulen, Hochschulen für darstellende Kunst oder Schauspielkunst sowie Filmhochschulen angeboten.
Nicht selten werden sie statt Hochschule „Akademie“ genannt, wie beispielsweise die Akademie der Bildenden Künste München.
Einige der Hochschulen mit einem musisch-künstlerischen Fächerbereich haben das Promotionsrecht und sind damit den Universitäten gleichgestellt.
Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist der Nachweis der besonderen künstlerischen Eignung. Hierfür müssen meist Arbeitsproben eingereicht und Eignungsprüfungen abgelegt werden.
Technische Hochschulen (TH) und Technische Universitäten (TU)
Der Fachbereich der Technischen Hochschulen und Universitäten liegt meist in den Natur- und Ingenieurswissenschaften, teilweise ergänzt durch wirtschaftliche oder kommunikationswissenschaftliche Fächer.
In den 1870er Jahren bekamen Institutionen der höheren technischen Bildung den Namen „Technische Hochschule“. Später erhielten sie auch das Promotionsrecht. Ab den 1970er Jahren wurden sie bis auf wenige Ausnahmen in Technische Universitäten umbenannt.
Kirchliche Hochschule (KiHo)
Kirchliche Hochschulen, sie werden teilweise auch Philosophisch-theologische Hochschulen genannt, sind Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft, die meist staatlich anerkannt sind. Der Fächerkanon umfasst Theologie, Philosophie und Pädagogik.
Pädagogische Hochschule (PH)
An pädagogischen Hochschulen findet die erste, wissenschaftliche Phase der Lehrerausbildung in Baden-Württemberg statt. In allen anderen Bundesländern wurden die PHs abgeschafft und die Lehrerausbildung in universitäre Studiengänge integriert.
Gymnasiallehramt wird auch in Baden-Württemberg an Universitäten gelehrt. Pädagogische Hochschulen besitzen, als wissenschaftliche Institutionen, einen eigenen unabhängigen Status sowie das Promotions- und Habilitationsrecht.
So sind die Studierenden auf die Hochschularten in Deutschland verteilt
Es ist schwierig, eine genaue Verteilung der Studierenden auf verschiedene Hochschultypen in Deutschland zu geben, da die Daten je nach Jahr und Quelle variieren können. Außerdem gibt es manchmal Überschneidungen zwischen verschiedenen Hochschultypen (z.B. gibt es Universitäten, die auch medizinische Fakultäten haben).
Dennoch hier eine grobe Aufteilung der Studierenden in Deutschland nach Hochschultypen:
- Universitäten: 65% der Studierenden sind an Universitäten eingeschrieben
- Fachhochschulen: 24% der Studierenden sind an Fachhochschulen eingeschrieben
- Berufsakademien: 4% der Studierenden sind an Berufsakademien eingeschrieben
- Kunsthochschulen und Kunstakademien: 0,4% der Studierenden sind an Kunsthochschulen und Kunstakademien eingeschrieben
- Filmhochschulen und -akademien: 0,1% der Studierenden sind an Filmhochschulen und -akademien eingeschrieben
- Musikhochschulen: 0,2% der Studierenden sind an Musikhochschulen eingeschrieben
- Kirchliche Hochschulen: 0,2% der Studierenden sind an kirchlichen Hochschulen eingeschrieben
- Pädagogische Hochschulen: 1,5% der Studierenden sind an pädagogischen Hochschulen eingeschrieben
- Technische Hochschulen und Technische Universitäten: 5% der Studierenden sind an technischen Hochschulen und Technischen Universitäten eingeschrieben
- Wirtschafts- und Handelshochschulen: 1% der Studierenden sind an Wirtschafts- und Handelshochschulen eingeschrieben
- Medizinische Hochschulen und Tiermedizinische Hochschulen: 2% der Studierenden sind an medizinischen Hochschulen und Tiermedizinischen Hochschulen eingeschrieben
- Sporthochschulen: 0,1% der Studierenden sind an Sporthochschulen eingeschrieben
- Hochschulen für öffentliche Verwaltung: 0,1% der Studierenden sind an Hochschulen für öffentliche Verwaltung eingeschrieben
Diese Aufteilung der Studierenden auf verschiedene Hochschultypen basiert auf verschiedenen Quellen, darunter:
- Statistisches Bundesamt (Destatis): Das Statistische Bundesamt führt regelmäßig Erhebungen zu den Studierenden in Deutschland durch und gibt Statistiken dazu heraus.
- Hochschulkompass: Der Hochschulkompass ist ein Verzeichnis der Hochschulen in Deutschland und gibt Informationen zu den Studiengängen und Studierenden an.
- CHE Hochschulranking: Das CHE Hochschulranking führt Umfragen unter Studierenden durch und gibt Rankings zu verschiedenen Hochschultypen heraus.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Verteilung der Studierenden auf verschiedene Hochschultypen je nach Jahr und Quelle leicht variieren kann. Die Zahlen dienen daher nur als grobe Schätzung und können nicht als exakte Aufteilung betrachtet werden.