H
Hauptstudium
Zweiter Studienabschnitt, der dem Grundstudium nach 4 Semestern folgt und mit der Hochschul- oder Staatsprüfung das gesamte Studium abschließt. Im Hauptstudium wird gewöhnlich eine Fachrichtung vertieft. Die Gliederung in Grund- und Hauptstudium ist den „alten“ Studiengängen Diplom-, Magister- und Staatsexamen zu Eigen.
Hiwi – Hilfswissenschaftler
Umgangssprachliche Abkürzung für Aushilfen einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung, die als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft angestellt sind.
Hochschulabschlüsse
siehe Studienabschlüsse
HRK – Hochschulrektorenkonferenz
ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Hochschulen und Universitäten. Als Stimme der deutschen Hochschulen vertritt sie deren Anliegen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die HRK befasst sich mit allen hochschulspezifischen Themen und Aufgaben. Konkret unterstützt sie beispielsweise Mitgliedshochschulen bei der Umsetzung von Reformen und betreibt das Bologna-Zentrum, um eines der aktuellen Projekte der HRK zu nennen.
Hochschulzugangsberechtigung
Zeugnis oder Bescheinigung, die zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Nach der Abiturprüfung erhält der Abiturient das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife. Die Fachhochschulreife berechtigt nur zum Studium eines eingeschränkten Fachbereichs.
I
J
K
Kirchlicher Studienabschluss
Der kirchliche Studienabschluss wird nach einer Prüfung und einem 4-jährigen akademischen Studium der katholischen oder evangelischen Theologie an Theologischen Hochschulen vergeben. Die kirchliche Abschlussprüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den Kirchendienst. Zur Prüfungskommission gehören Vertreter der Kirche und Hochschullehrer.
KMK – Kultusministerkonferenz
ist ein freiwilliger Zusammenschluss der für Bildung, Erziehung und Forschung sowie für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister, bzw. Senatoren der Länder. In Deutschland sind Bildungswesen und Kultur Ländersache, sie obliegen der so genanten „Kulturhoheit der Länder“. Ziel der KMK ist daher länderübergreifendes und abgestimmtes Handeln und Verwalten zu ermöglichen. Vollständiger Titel ist „Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“.
Kolloquium
vom Lateinischen für „Rede“, „(wissenschaftliches) Gespräch“, ist eine Veranstaltungsform, bei der PrüfungskandidatInnen und gelegentlich eingeladene ExpertInnen mit ProfessorInnen über ihre wissenschaftliche Arbeit diskutieren.
Kommilitone, Kommilitonin
Bezeichnung für Mitstudierende; der Begriff stammt aus dem Lateinischen.
L
LL.B.
Bachelor of Laws
Leistungspunkte (LP)
Leistungspunkte (engl. Credit Points) sollen den zeitlichen Arbeitsaufwand in Relation zu den Lernzielen setzen, die der Studierende mit einer Veranstaltung absolviert hat. Der Arbeitsaufwand einer Veranstaltung berücksichtigt nicht nur die Zeit der Anwesenheit während der Veranstaltung, sondern den gesamten Arbeitsaufwand. Es werden also Zeiten der selbstständigen Vor- und Nachbereitung in die Berechnung mit einbezogen. Mit der „alten“ Einheit der Semesterwochenstunden (SWS) wird nur die Präsenzzeit angegeben. Die Leistungspunkte geben über den tatsächlichen Arbeitsaufwand und Leistung des Studierenden gleichzeitig Aufschluss. Das schafft mehr Transparenz in der Leistungsbewertung. Die Credit-Points sollen an den meisten europäischen Hochschulen eingeführt werden, durch das so genannte European Credit Transfer and Accumulation System – kurz ECTS (zu „ECTS“ in Glossar A-G).
M
Magister (Abschluss)
Der Magister ist ein deutscher Hochschulabschluss. Der Studienabschluss läuft aus: bis 2010 soll man nach den Zielen der deutschen Hochschulreform statt Diplom- und Magister- nur noch Bachelor- und Masterstudiengänge studieren können. Der Studienabschluss ist ein akademischer Grad, der nach dem erfolgreichen Abschließen der Magisterprüfung von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen verliehen wird. Siehe auch Magisterstudiengang.
Magisterstudiengang
In einem Magisterstudiengang erwirbt man nach erfolgreicher Prüfung den Hochschulabschluss Magister. Das Studium umfasst zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer. Die Regelstudienzeit beträgt meist etwa 9 Semester. Das Studium endet mit Magisterarbeit und Magisterprüfung. Der Studienablauf kann relativ frei gestaltet werden.
Magisterstudiengänge werden an deutschen Universitäten vorrangig in geisteswissenschaftlichen Fächern angeboten. Die Studiengänge laufen jedoch im Rahmen der Hochschulreform bis 2010 aus. Die Studien- und Prüfungsordnungen werden von den Universitäten festgeschrieben, im Gegensatz zu Staatsexamen, die landesweit festgelegt werden.
Matrikelnummer
wer sich in einer Hochschule eingeschrieben hat, bekommt zu Beginn seines Studiums eine individuelle Matrikelnummer zugewiesen.
Modul
ist eine thematisch geschlossene Wissenseinheit eines Stoffgebietes. Für jedes Modul wurden Lernziele und eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten festgelegt. Es gibt Pflichtmodule, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind und Wahlpflichtmodule, die aus einem Pool unterschiedlicher Module ausgewählt werden können. Als drittes gibt es Wahlmodule, die nicht obligatorisch sind. Module bestehen aus mindestens zwei Lehrveranstaltungen, die mit einer Prüfung abschließen. Ein Modul kann sich über mehrere Semester erstrecken und aus unterschiedlichen Veranstaltungsformen bestehen (Vorlesung, Seminar, Projektarbeit, u.a.).
Modularisierung
Modularisierung ist die Strukturierung der Lerninhalte eines Studiengangs in thematisch zusammenhängende Blöcke – die Module (s.o.). Jedem Modul sind Lernziele zugewiesen, die Fach-, Anwendungs-, Methoden- und Schlüsselkompetenzen umfassen können. Nach diesem Organisationsprinzip sind die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge zu konzipieren, so ist die Vorgabe der KMK in den „Strukturvorgaben für die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen“. Modularisierung bedeutet nach einem Positionspapier des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE), „Studienangebote konsequent von den Qualifizierungszielen her zu konzipieren und den Stellenwert und Beitrag jeder einzelnen Lehrveranstaltung im Hinblick darauf zu definieren.“
Monostudiengang
siehe 1-Fach-Bachelor
N
NC
Abkürzung für “Numerus Clausus”, (lat: geschlossene Zahl)
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung vergeben häufig ihre Studienplätze nach der Abitur-Note. Steht der NC für einen Studiengang beispielsweise bei 1,7 , dann werden nur BewerberInnen für das Auswahlverfahren berücksichtigt, deren Abiturdurchschnittsnote 1,7 oder besser ist. Mehr dazu unter Numerus Clausus.
N.N.
Abkürzung für lateinisch “Nomen nominadum”, heißt „nicht besetzt“; wird häufig im Vorlesungsverzeichnis, hinter Veranstaltungen vermerkt, bei denen noch unklar ist, welcher DozentIn sie halten wird.