Übergang zwischen den Hochschularten

Übergang zwischen den Hochschularten

Mit der gestuften Struktur ändert sich auch die bisher geltende Höherwertigkeit eines Universitäts-Abschlusses gegenüber dem akademischen Grad einer Fachhochschule (FH). So ist es mit den neuen Abschlüssen sehr viel einfacher, zwischen den Hochschularten zu wechseln; man ist nicht mehr so auf auf den einen Weg festgelegt.

Ob der Abschluss an einer Universität (Uni), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie (BA) erlangt wurde, hat auf die verliehenen Berechtigungen grundsätzlich keine Auswirkung. Auf die Gleichstellung der Hochschularten haben sich die Länder in den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) geeinigt.

Zwischen Uni-Bachelor, FH-Bachelor und BA-Bachelor gibt es also in Zukunft keine bedeutsamen Unterschiede mehr. Nach der Kultusministerkonferenz kann zwar ein Bachelor-Absolvent einer FH an einer Uni einen Masterstudiengang aufnehmen, in der Praxis jedoch liegt die Entscheidung bei der aufnehmenden Hochschule: sie kann je nach Profil des Masters – ob anwendungs- oder forschungsorientiert – weitere Zulassungskriterien definieren.

Es ist also nicht sicher, ob eine Universität die Absolventen einer Berufsakademie zu ihrem Masterprogramm zulassen wird.

Mit dem FH-Master promovieren?

Die Masterabschlüsse berechtigen, unabhängig vom Hochschultyp, zur Aufnahme eines Promotionsverfahrens; sie sind grundsätzlich gleichgestellt. Neu ist, dass nicht mehr die Hochschulart ausschlaggebend für die Zulassung zu einem Promotionsverfahren ist, sondern das Profil des Master-Studiengangs – ob anwendungs- oder forschungsorientiert.

Allerdings können die Hochschulen hier ebenso eigene Zulassungskriterien festlegen, die in der jeweiligen Promotionsordnung der Fakultäten festgelegt sind. Anzunehmen ist, dass Bewerber einzelne Studienleistungen nachliefern müssen, beispielsweise bestimmte forschungsmethodische Module.

Grundsätzlich sollte man sich frühzeitig direkt bei der jeweiligen Hochschule über deren individuelle Zulassungsvoraussetzungen erkundigen.

Worin unterscheiden sich dann die Hochschularten und ihre Abschlüsse?

Die Gleichstellung der Hochschularten wurde von den Ministern der KMK zwar beschlossen, dennoch gibt es weiterhin Unterschiede, die sich aus der Entstehung der unterschiedlichen Hochschularten ergeben.

Fachbereiche und Profile – So werden an Fachhochschulen auch in Zukunft überwiegend Studiengänge aus wirtschaftlichen, technischen, gestalterischen oder sozialen Fachbereichen angeboten, bei deren Masterstudiengängen ein anwendungsorientiertes Profil dominiert.

Forschungsorientierte Masterstudiengänge werden in der Mehrzahl an Universitäten zu finden sein, denn sie verfügen traditionellerweise über eine Promotions- und Habilitationsberechtigung, während das auf Fachhochschulen in den seltensten Fällen zutrifft.

Wertigkeit – Unterschiede zwischen Uni-Master und FH-Master gibt es außerdem nach wie vor in der Arbeitswelt. So qualifiziert der Uni-Master im öffentlichen Dienst grundsätzlich für den höheren Dienst, bei FH-Mastern hingegen muss das bei der Akkreditierung des Studiengangs festgestellt worden sein.

Zulassungsvoraussetzungen – Weiterhin ist für einen Universitätsstudiengang die allgemeine Hochschulreife Voraussetzung, für ein FH- oder BA-Studium die fachgebundene Hochschulreife.

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