Informationen über das Bachelor-Studium und das Master-Studium
Bachelor-Studium
Master-Studium
Unternehmersicht
Hochschulreform

Hochschulreform > Bologna-Prozess > Der Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess

 

Ein europäischer Hochschulraum, das ist die Vision der Bildungsminister von 29 europäischen Ländern im Jahr 1999.  Wie aber soll man sich so einen „europäischen Hochschulraum“ vorstellen? Welche Kerngedanken wurden mit der Bologna-Erklärung verfolgt?

 

Gemeinsam auf dem Weg zu einem
europäische Hochschulraum

Im italienischen Bologna wird im Jahr 1088 die erste Universität gegründet. 911 Jahre später, am 19.Juni 1999 treffen sich in der norditalienischen Stadt die Bildungsminister des alten Kontinents und erklären ihn sozusagen zu einer Universität ohne Landesgrenzen; ihre grundlegende Erkenntnis: Wissen kennt keine Landesgrenzen. Folglich sollte Lehren und Lernen auch ohne diese möglich sein. Der Vision folgt eine Erklärung in der wichtige Eckpunkte festgesteckt werden, dazu gehört die Angleichung auf eine gestufte Studienstruktur -  ein Grundbaustein für die europaweite Reformierung des Hochschulwesens.

 

Die italienische Stadt steht Pate bei der Namensgebung für den europaweiten Reformprozess und die dort unterzeichnete Erklärung. Die Bologna-Erklärung ist die „Grundsteinlegung“ für den „europäischen Hochschulraum“. Seitdem werden Europas Hochschulsysteme umstrukturiert, reformiert und angeglichen. Dem Treffen im italienischen Bologna folgten viele weitere, in denen sich der Gedanke eines „europäischen Hochschulraums“ konkretisierte und zunehmend klare Form annahm. In Deutschlands Hochschulen hat die Vision „eines europäischen Hochschulraums“ bereits deutliche Spuren hinterlassen: nicht nur in den Gesichtern manch fragender Studierender, die sich mit neuen Begriffen, wie ECTS, Modulen, Akkreditierung und Diploma Supplement auseinandersetzen mussten, vor allem in den Vorlesungsverzeichnissen oder den Abschlussurkunden, die mittlerweile meist den Bachelor- oder Master-Grad verleihen und immer seltener das Diplom. Und so - mit den Bachelor-Absolventen - ist der Bologna-Prozess bereits in der Wirtschaft angekommen. Es bleibt schließlich nicht mehr viel Zeit bis die Ziele der Bologna-Erklärung verwirklicht sein sollen: 2010 soll der „europäische Hochschulraum“ Realität sein. „Begehbar“ wird der europäische „Hochschulraum“ dann natürlich immer noch nicht sein. Mit der abstrakten Bezeichnung der Reform wird allzu leicht die Enge eines stickigen Hörsaals assoziiert, obwohl mit der europäischen Reform gegenteilige Ziele verfolgt werden. Grundgedanke ist Studieren, Forschen und Lehren für alle europäischen Bürger europaweit und eben gerade räumlich unabhängig zu ermöglichen. Stichwort: Mobilität. Dadurch soll der wissenschaftliche und kulturelle Austausch gefördert werden und letztlich das Zusammenwachsen zu einem gemeinsamen Europa.

 

Beweggründe für die Bologna-Erklärung

Die Internationalisierung stellte die nationalen Hochschulsysteme am Ende des letzten Jahrtausends vor eine Herausforderung: Zum einen galt es mit den aktuellen Entwicklungen auf dem internationalisierten Arbeitsmarkt und der globalisierten Wirtschaft mitzuhalten, schließlich sollen an Hochschulen Studierende für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden. Das erforderte ein flexibleres Hochschulsystem indem Studieninhalte leichter an aktuelle Anforderungen aus der Wirtschaft angepasst werden können. Zum anderen mussten die nationalen Hochschulsysteme in Lehre und Forschung auch international konkurrenzfähig bleiben. Daher wurde mit der Bologna-Erklärung beschlossen, die Strukturen der nationalen Hochschulsysteme soweit anzugleichen, dass Austausch und Zusammenarbeit auf europäischer Ebene leichter möglich sind.

 
Home | Impressum | Sitemap
Der Bologna-Prozess
Neue Abschlüsse: Pro - Kontra
Gestufte Struktur: Bachelor - Master